Bis vor nicht allzu langer Zeit reagierten Jurist:innen, mit denen ich darüber ins Gespräch kam, was wir beim Verfassungsblog so machen, regelmäßig wie folgt: Ah, echt, Verfassungsrecht? Toll! (kurz frommes Gesicht wegen Grundgesetz…) Mensch, stimmt. Gott, ist das lange her. Grundrechte… Staatsorga… erstes, zweites Semester, kleiner Öff-Recht-Schein. Toll, dass ihr euch damit beschäftigt, sicher irre spannend und alles. Aber, ganz ehrlich? Mit meinem Leben, mit meiner Arbeit hat das überhaupt nichts zu tun.
Das hat sich nach meiner Wahrnehmung in letzter Zeit deutlich geändert.
Wie sehr, wurde mir Ende Oktober in der Frankfurter Alten Oper bewusst. Dort fand wie jedes Jahr die Verleihung der JUVE-Awards statt, und in diesem Jahr hatte ich gemeinsam mit meinem Kollegen Lennart Laude die Ehre, dabei zugegen zu sein. Das Branchenmagazin JUVE zeichnet die Großkanzleien als „Kanzleien des Jahres“ aus, die sich nach ihrem Urteil in bestimmten Rechtsgebieten im letzten Jahr am besten entwickelt haben. Einen solchen Preis zu bekommen, ist in der Welt der Großkanzleien eine große Sache, weshalb dieselbe dieses Ereignis jedes Jahr mit einer großen Sause in Abendkleid und Smoking bis in die frühen Morgenstunden feiert. Die eingeladenen Kanzleien sind dabei aufgefordert, an eine gute Sache zu spenden. Und dieses Jahr waren diese gute Sache… wir.
Ich durfte einen dicken Scheck entgegennehmen. Das hat uns wahnsinnig gefreut, nicht nur als Anerkennung für unsere Arbeit, sondern vor allem, weil uns diese Spende nach dem Auslaufen des Thüringen-Projekts über die nächsten Monate bringt. Das Thüringen-Projekt hat den Verfassungsblog organisatorisch an den Rand der Überlastung gebracht, und teilweise darüber hinaus. Jetzt müssen wir konsolidieren. Mit dieser Spende plus dem bisherigen Ertrag unserer Crowdfunding-Bemühungen kann ich trotzdem bis Mitte nächsten Jahres jetzt erst einmal einen Teil des Teams zusammenhalten und in die erste Etappe des Projekts Bundesrepublik starten. Wir werden uns als erstes die Justiz vorknöpfen.
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Zum 01.02.2025 sind am neu gegründeten »Center for Diversity for Law« am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg
eine PostDoc-Stelle sowie zwei Promotionsstellen zu besetzen.
Das Center dient der empirischen, dogmatischen und rechtsvergleichenden Erforschung von Diversität im Rechtssystem und der Vernetzung von Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Es soll dazu beitragen, den Zugang zum Recht für marginalisierte und unterrepräsentierte Gruppen zu verbessern. Das Center wird von der Stiftung Mercator finanziert und vom Max-Planck-Fellow Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh geleitet.
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An dem Abend in Frankfurt habe ich mit vielen Jurist:innen gesprochen, allesamt Spezialist:innen in den verschiedensten, vom Verfassungsrecht zumeist weit entfernten Rechtsgebieten. Nicht eine:r davon reagierte auf die oben beschriebene Weise. Die gleiche Erfahrung wiederholte sich letzte Woche beim Syndikusanwaltstag des Deutschen Anwaltsvereins, wo ich den sogenannten Horizont-Vortrag halten durfte. Die Anwaltschaft, ob sie sich mit Compliance, M&A oder Arbeitsrecht beschäftigt, ist sich, so mein Eindruck, in großen Teilen sehr klar bewusst: This is about us.
Wir Jurist:innen besitzen Wissen darüber, wie das Recht funktioniert. Dieses Wissen ist eine ungeheuer wertvolle, mächtige, aber auch sehr bedrohte Ressource in diesen dunklen und immer autoritärer werdenden Zeiten. Offene Räume, in denen wir uns als freie und gleiche Verschiedene darüber austauschen und auseinandersetzen können, was Recht ist und Recht sein sollte, werden immer kleiner, immer enger, immer seltener. Schließungstendenzen allerorten.
Wir stemmen uns mit dem Verfassungsblog gegen diese Schließungstendenzen. Wir halten einen Raum für die Auseinandersetzung zwischen freien und gleichen Verschiedenen offen. Bei uns gibt es keine Paywall. Bei uns muss niemand ein Modul erwerben oder eine Lizenz kaufen, um Zugang zu erhalten zu rechtswissenschaftlichem Wissen. Wir sind der Wissenschaft verpflichtet und sonst nichts. Der Verfassungsblog ist open access. Und er wird es bleiben, solange es ihn gibt.
Das Offenhalten solcher Räume hat mit dem Schutz der Verfassung zu tun. Für die liberale Demokratie der Bundesrepublik ist die fortlaufende geistige Auseinandersetzung schlechthin konstituierend. Wenn es um die Möglichkeit von Räumen geht, in denen eine solche Auseinandersetzung stattfinden kann, ist angebliche „Neutralität“ nicht genug. Schon gar nicht in Zeiten, in denen das Gebot, neutral zu sein, immer mehr zu einem Knebel verkommt, um kritische Wissenschaft, Verwaltung, Justiz, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit zum Schweigen zu bringen.
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Bedrohung und Verteidigung der liberalen Demokratie
Symposion des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen
am 29. und 30. November 2024
FernUniversität in Hagen und online über Zoom.
Das interdisziplinäre Symposion soll die Szenarien von Bedrohung und Verteidigung der liberalen Demokratie in zeitlicher Perspektive und im nationalen wie internationalen Rahmen in den Blick nehmen.
(Näheres hier: Link)
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Mit dem Thüringen-Projekt haben wir angefangen, Wissen nicht nur zu publizieren, sondern auch zu generieren: Wissen, wo die Rechts- und Verfassungsordnung verwundbar ist gegenüber dem autoritären Legalismus, mit dem die autoritären Populist:innen die Institutionen der Demokratie und des Rechtsstaats seit Jahren so erfolgreich missbrauchen, um ihrem Ziel der autoritären Schließung näher zu kommen. Wissen, was die Menschen in diesen Institutionen tun können, um sich vorzubereiten auf das, was auf sie zukommt. Dieses Wissen generieren wir. Und machen es zugänglich.
Ich weiß, alles ist schlimm – aber was kann ich tun? Das fragen sich viele in diesen Zeiten, und vermutlich in besonderem Maße wir Jurist:innen. Wer in seinem eigenen Tätigkeits- und Expertisefeld aktiv werden kann, zum Beispiel beim Gegenrechtsschutz, dem fällt die Antwort vergleichsweise leicht. Wer das nicht kann, der kann etwas anderes tun.
Zum Beispiel Fördermitglied beim Verfassungsblog werden.
Gerade wir Jurist:innen sollten uns den Schutz der Verfassung etwas kosten lassen. Wir verdienen unser Geld mit dem und durch das Rechtssystem. Und viele von uns verdienen, seien wir ehrlich, ziemlich gut. Was natürlich total okay ist. Und unsere Spielräume erweitert, etwas für den Schutz der Verfassung zu tun.
Hier ist mein Vorschlag: Wenn 50 Euro im Monat das untere und 1000 Euro das obere Limit sind, wo würden Sie sich da einordnen? Das können Sie selbst am besten einschätzen. Mein Vorschlag ist, dass Sie uns über diese Summe einen monatlichen Dauerauftrag – Verwendungszweck „Fördermitgliedschaft“ – einrichten (IBAN DE94 4306 0967 1302 0051 00, BIC GENODEM1GLS, GLS Bank).
Oder, noch einfacher, den Betrag auf unserer neuen Spendenseite als wiederkehrende Spende eintragen:
Jetzt spenden!
Einverstanden? Vielen Dank dafür, Sie sind ein Schatz.
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Editor’s Pick
von FRIEDRICH ZILLESSEN
Will the music heal my pain? Die Debatte hierzulande um den Wahltermin hatte pathologische Züge; die USA liegen politisch auf der Intensivstation, und nicht wenige würden bei alldem einfach gerne zuhause bleiben. Ich schlage vor, sich bei Veyls Mâneyr in Behandlung zu begeben: Der Leipziger Musiker hat gerade rechtzeitig ein neues Album mit acht Songs veröffentlicht, das uns mit seinen hymnischen, traurig-schönen Melodien durch den Rest des Jahres bringt.
Hinter Veyls Mâneyr (gesprochen [ʋɛɪlᴢ mənʹɛːᵄ]) steht der Künstler Tim Mettke, der übrigens unter dem Alter Ego Tim Adieu Schlager, Ballade und Disco weiterentwickelt – was ebenfalls sehr zu empfehlen ist. Liebe, Schmerz und Zärtlichkeit kommen in all seinen Egos zum Tragen und wirken dabei besser als homöopathische Kügelchen!
Foto: Ingmar Nolting
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
…zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Letzte Woche erfuhren wir: Es gibt Neuwahlen. Beim Zeitpunkt wurde heftig gequängelt und gedrängelt. Nun steht endlich der Wahltermin fest: 23. Februar 2025, Scholz will am 16. Dezember die Vertrauensfrage stellen. Für TRISTAN WISSGOTT (DE) wirft die Terminfrage auch Rechtsfragen auf: Das Wahlrecht räume dem Bundesinnenministerium bei der Fristbestimmung eine Gestaltungsfreiheit ein, die so nicht gewollt gewesen und verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen sei.
Zur Vertrauensfrage selbst hat das BVerfG schon zweimal geurteilt und dabei aus dem dünnen Art. 68 GG einiges herausgeholt. HAO-HAO WU (DE) hält es für möglich, dass die Vertrauensfrage nun zum dritten Mal beim BVerfG landet. Denn die aktuelle Konstellation und das politische Taktieren von Scholz machten die Grenzen der bisherigen Rechtsprechung sichtbar.
Apropos Vertrauen: Nachdem Volker Wissing lieber in der Bundesregierung als in der FDP bleiben wollte, verlangten dessen Parlamentarischen Staatssekretär:innen ihre Entlassung. Berichten zufolge wolle Wissing dem nicht entsprechen und deshalb den Bundespräsidenten anrufen. RUBEN FABERS (DE) argumentiert: Die Entlassung eines Parlamentarischen Staatssekretärs nur auf sein eigenes Verlangen sei rechtlich gar nicht möglich.
Mit der Entlassung ist es theoretisch auch beim Bundeskanzler nicht ganz einfach: Laut Grundgesetz kann man unbegrenzt ins Amt gewählt werden. Lateinamerika hat damit schlechte Erfahrungen gemacht. Deswegen hat die Dominikanische Republik jetzt ihre Verfassung geändert und die eingeschränkte Wiederwahl des Präsidenten der Ewigkeitsklausel unterworfen. JOSÉ IGNACIO HERNANDEZ (EN) warnt, dass eine Verfassungsänderung nicht genug sei: Politisch besetzte Verfassungsgerichte könnten auch die Ewigkeitsklausel beliebig umdeuten, wie El Salvador beweise. Deshalb müsse brauche es zusätzlich ein resilientes Verfassungsgericht.
Über ein resilienteres Bundesverfassungsgericht diskutierte diese Woche auch der Rechtsausschuss – übrigens auch mit Max Steinbeis als geladenem Sachverständigen. Kurz vorher intervenierte, SIMON WILLASCHEK (DE), ein Punkt werde in der bisherigen Debatte jedoch übersehen: Die geplante Einführung eines Ersatzwahlmechanismus würde bestimmten parlamentarischen Mehrheiten neue Wege eröffnen, um Legitimation und Unabhängigkeit des BVerfG anzugreifen.
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Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das seit 1949 in Heidelberg die Tradition der Berliner Gründung fortführt, kann 2024 auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Am Mittwoch, 20. November 2024, stellen wir das Projekt MPIL100, unseren Jubiläumsblog mpil100 sowie zwei aktuelle Buchpublikationen im Humboldt Labor (Humboldt Forum Berlin) und an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin vor.
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Ein anderes Ampel-Vorhaben wird dagegen wohl auf der Strecke bleiben: Der soziale Wohnungsbau. Weil es fast überall an bezahlbarem Wohnraum fehlt, dürfte das ein wichtiges Wahlkampfthema werden. Allerdings: Der Bund kann hier keine seriösen Versprechen abgeben, wie JOHANNA SCHNABEL und ANTONIOS SOURIS (DE) zeigen. Seit der Föderalismusreform 2006 sind nämlich die Länder dafür zuständig. Außerdem schaffe der Staat in Deutschland selbst keine Wohnungen, sondern nur (finanzielle) Anreize und überlasse den Bau anderen. Der Bund könne hier zwar unterstützen – doch ohne die Länder würden keine neuen Sozialwohnungen entstehen.
Letzte Woche hatte der Bundestag die umstrittene Antisemitismus-Resolution verabschiedet. ALI IGHREIZ, SVENJA KANTELHARDT, KILIAN SCHAYANI, JOSCHKA SELINGER (DE) erklären, warum die Resolution – obwohl sie rechtlich unverbindlich ist – mittelbar-faktisch in die Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit eingreifen könnte.
Unterdessen bereitet der Bundestag eine zweite ähnliche Resolution vor, die sich spezifisch an Schulen und Hochschulen richtet. ISABEL LISCHEWSKI (DE) zeigt sich besorgt: Der Entwurf fördere einen freiheitsbeschränkenden Umgang mit innerschulischen Konflikten und könnte wichtige Diskursräume schließen.
Wie der Staat auf den Israel-Palästina-Konflikt reagieren soll, beschäftigt auch die Niederlande – oder zumindest LUÍSA NETTO und OTTO SPIJKERS (EN). Die beiden halten die niederländische Regierung für verfassungsrechtlich verpflichtet, sich mit zwei Stellungnahmen auseinanderzusetzen: dem IGH-Gutachten aus Juli 2024 und einem Gutachten des verfassungsrechtlich eingerichteten niederländischen Beirats für Internationale Angelegenheiten. Doch bislang steckt die Regierung den Kopf in den Sand.
Niederländischen Sand ins Getriebe von Klimaklagen streute das Haager Berufungsgericht in Shell v Milieudefensie. Es hob das vorinstanzliche Urteil auf, das Shell für seinen Beitrag zum Klimawandel verantwortlich gemacht hatte. Milieudefensie konnte das Gericht letztlich nicht davon überzeugen, dass sich aus der globalen Pflicht zur 45-prozentigen Emissionsreduktion bis 2030 eine verbindliche Verpflichtung für Unternehmen ableiten lässt. ANDRÉ NOLLKAEMPER (EN) führt die Niederlage auf einen prozessstrategischen Fehler der klagenden NGO zurück und zieht vier wichtige Lehren aus dem Urteil, die sich durchaus auf die Verantwortung multinationaler Unternehmen für ihren Beitrag zum Klimawandel auswirken. Auch PHILLIP PAIEMENT (EN) sieht in der Entscheidung mehr Fort- denn Rückschritt. Indem das Urteil Pflichten bezüglich Scope-3-Emission und das Pariser 1,5°C-Ziel anerkenne, mache es Schadensersatzklagen erfolgsversprechender. Mit einem solchen Bündel von Verpflichtungen ließen sich Unternehmen effizienter zur Verantwortung ziehen. CHRIS HILSON (EN) empfiehlt Milieudefensie, vor dem Obersten Gerichtshof auch das Non-Regression-Principle in dieses Bündel aufzunehmen.
Unternehmenshaftung ist auch im Kontext von Künstlicher Intelligenz ein Dauerthema. KI benötigt Input, um Output zu generieren – lebt also von Daten, die in der Regel rechtlich geschützt sind. Das hat Unternehmen jedoch bisher nicht dabei gestört, Daten abzugraben (zu „scrapen“, wie es so schön heißt). Ein Urteil des LG Hamburg will das jetzt ändern. Dies gelinge jedoch nur teilweise, resümiert JULIA DANEVITCH (DE).
Nach Trumps Wahl zeigt der Frauenhass immer offener sein hässliches Gesicht. So verdrehte der rechtsextreme Influencer Nick Fuentes den feministischen Slogan „my body, my choice“ zu „your body, my choice“, das Video ging viral. Doch nicht nur in den USA geraten reproduktive Rechte unter Druck. Nach massiven Anti-Abtreibungsprotesten vor Kliniken und Beratungsstellen haben nun alle UK-Jurisdiktionen Schutzzonen eingerichtet, um Betroffenen sicheren Zugang zu gewährleisten. Ob und wie diese auch stilles Beten verbieten, untersucht EMILY OTTLEY (EN).
Ungehinderter Zugang ist für Frauen übrigens auch am EuGH nicht selbstverständlich: Mit der jüngsten Vereidigung von Richter:innen und Generalanwält:innen hat der Frauenanteil abgenommen: Von 27 Richter:innen sind nur fünf Frauen, von den elf Generalanwält:innen bloß drei. LAURE CLÉMENT-WILZ und FERNANDA G. NICOLA (EN) fordern die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre nationalen Nominierungsverfahren zu reformieren, und appellieren an den 255-Ausschuss, vollständige Geschlechterparität zu gewährleisten.
Interessanterweise wäre Hansa Mehta kein Fan von dieser Idee gewesen, obwohl ihr zu verdanken ist, dass der erste Artikel der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von „all human beings“ statt „all men“ spricht. Für die November-Ausgabe des „Outstanding Women“-Kalenders zeichnet KELLY AMAL DHRU (EN) das Portrait einer beharrlichen Kämpferin für Frauen- und Menschenrechte.
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Das wär’s für diese Woche! Ihnen alles Gute,
Ihr
Verfassungsblog-Team
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